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Häufig gestellte Fragen
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1. Wird am Grundstück Strom benötigt? Nein, dies ist nicht notwendig! 2. Muss ich vor Ort sein, wenn der Geologe da ist? Nein, mit den vorhandenen Unterlagen kann der Geologe auch ohne Ihre Anwesenheit seine Arbeit durchführen. Man kann vereinbaren, dass man dabei ist. Dabei muss man aber flexibel auf eine Terminabsprache reagieren können, da sich die Termine im Gelände nicht so einfach planen lassen. Die Arbeitszeit auf dem Grundstück ist nicht immer vorhersehbar und die Anfahrtzeiten auch nicht. Ein Anruf am Nachmittag ca. eine Stunde vor dem Ortstermin wäre so eine typische Zeitabstimmung. 3. Mein Grundstücksverkäufer erlaubt mir nicht, dass ich ein Baugrundgutachten mache. Er will keinen Stress und meint, dass der Bauuntergrund “super” ist! Ich würde nie ein Grundstück kaufen, ohne vorher ein Baugrundgutachten zu machen. Ich habe schon so viele Fälle in der Praxis erlebt, wo hinterher immense Mehrkosten auf den Bauherrn zu kamen. Die Frage ist, warum der Grundstücksverkäufer das nicht will? Weiß er etwas? Das Grundstück kauft man ohne zugesicherte Eigenschaften..das Baugrundrisiko tragen Sie allein als Bauherr! 4. Mein Nachbar hat ohne Baugrundgutachten gebaut! Mein Hausbaufirma besteht auf einem Baugrundgutachten! Was ist nun richtig? Gemäß DIN 4020 muss jeder Planer die Bauherren auf die rechtzeitige Erstellung eines Gutachtens hinweisen. Wir hatten einen Fall, wo der Nachbar ohne Gutachten gebaut hat und bei der Bodenprobe daneben festgestellt wurde dass der Baugrund erst in 2m Tiefe trägt. Da wurde der Nachbar aber ganz blass, als der Geologe ihm erklärt hat, was nun bei ihm passiert, wenn dort die Bodenverhältnisse genauso sind. 5. Im Baugebiet wurde schon bei der Gesamtplanung ein Bodengutachten erstellt. Reicht das nicht aus? Sicher meinen Sie das Erschließungsgutachten, welches sich meist jedoch nur auf Erschließung und Straßenbau bezieht. Die Bohrungen werden im Straßenbereich gemacht und spiegeln nicht unbedingt den Baugrund auf Ihrem Grundstück wider. Es ist ein Anhaltspunkt - aber auf Ihrem Grundstück können die Bedingungen ganz anders sein. 6. Ich baue mit Keller und muss Boden zur Deponie fahren. Die wollen eine Bodenanalyse gemäß LAGA haben. Bekomme ich das von Ihnen? Eine Bodenanalyse gemäß LAGA muss zusätzlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich von der Deponie ein Merkblatt mit den erforderlichen Werten zu holen, da einige Deponien spezielle Werte analysiert haben möchten. 7. Da ich die Erdarbeiten kostengünstiger in Eigenleistung erbringe will die Hausbaufirma jetzt einen Nachweis haben, dass wir die Aufschüttung auch ausreichend verdichtet haben. Man sagte uns das würde auch ein Geologe machen. Ja, den Plattendruckversuch als Verdichtungsnachweis können Sie auch bei uns beauftragen. 8. Ich habe noch kein konkreten Hausgrundriss. Kann ich das Gutachten dennoch vorher erstellen lassen? Es empfiehlt sich das Baugrundgutachten immer so rechtzeitig wie möglich zu machen. Am besten vor Grundstückkauf und zu Planungsbeginn, damit die Fakten auf dem Tisch liegen und in der Hausbauplanung berücksichtigt werden können. Meist ist ja eine ungefähre Hausgröße bekannt. Diese legen Sie dann zugrunde - z.B. 9 m x 12m. Der Abstand zur Straße und zum Nachbarn ist ja auch oft schon bekannt. 9. Wie lange dauert es, bis der Auftrag ausgeführt wird? Nach Beauftragung wird geschaut, in wessen Tourenplanung Ihr Auftrag am schnellsten eingeplant werden kann. Die Bearbeitungszeiten schwanken im Laufe des Jahres. Bedenken Sie, dass ein Baugrundgutachten von Hand erstellt wird und ein Abgleich mit Kartenmaterial erfolgt. 10. Muss der Geologe beim Baubeginn dabei sein? Nein! Aufgrund der Gründungsempfehlung wird die Statik durch den Statiker erstellt. Die Überwachung der Baustelle erfolgt durch Ihren Bauleiter oder Architekten. 11. Sie sind “so weit weg” und trotzdem sehr preisgünstig! Wie geht das? Durch die bundesweite Kooperation mit Baufirmen, Architekten plus einer hohen Nachfrage von Bauherren über unsere Internetplattformen summieren sich die Aufträge. Dadurch können immer mehrere Aufträge durch die Geologen in den einzelnen Regionen sinnvoll zusammengefasst werden. 12. Wie sieht so ein Baugrundgutachten eigentlich aus? Zur Information können Sie sich hier ein Muster-Baugrundgutachten anschauen. Es wurde für eine Stadtvilla auf Bodenplatte erstellt. 13. Ich will mit Keller bauen! Gibt das Gutachten auch Auskunft über die notwendige Kellerabdichtung? Ja! Im Grundpreis „Haus mit Keller“ enthalten ist die Erkundung der Grundwassersituation, die Feststellung von wasserführenden Schichten im Schichtaufbau des Baugrundes, die notwendige Abdichtungsvariante nach DIN 18195, eine Empfehlung für evtl. notwendige Drainage und die Versickerungsfähigkeit des Oberflächenwassers. Somit haben Sie die wichtigen Angaben für die Abdichtung Ihres Kellers. 14. Was ist der Unterschied zwischen einem Diplom-Geologen und einem Sachverständigen? Um den Titel Diplom-Geologen zu führen muss man einen entsprechenden Studiengang absolvieren und die Prüfung bestehen. Sachverständig kann sich jeder nennen, der meint einen entsprechenden Sachverstand zu haben. Also z.B. Sie nach Lektüre dieser Webseite. Der Titel ist nicht geschützt und es gibt keine konkreten Anforderungen. Aus diesem Grund arbeiten wir nur mit diplomierten Geologen und Ihr Baugrundgutachten wird grundsätzlich durch einen Diplom-Geologen erstellt, einem ausgebildeten Profi. 15. Muss ich einen amtlichen Lageplan haben oder reicht auch eine Übersichtskarte vom Baugebiet? Eine Übersichtskarte, mit eindeutig gekennzeichnetem Grundstück, vom Baugebiet reicht vollkommen aus. In der Karte oder separat, müssen die Abstände zur Straße und zum Nachbarn, sowie die Hauslänge und -breite bekannt sein. Zudem sollten die Grundstücksgrenzen in der Natur draußen irgendwie erkennbar sein. 16. Wie viele Bohrungen sind im Grundpreis enthalten? Beim Grundpreis gehen wir immer von Einfamilienhäusern aus, bei denen 2 diagonale Bohrungen an den Hausecken ausreichen. Weichen diese Bohrungen stark von einander ab, wird nach Notwendigkeit eine weitere Bohrung (35,70 EUR) gemacht. Wenn Planer oder Bauherren z.B. grundsätzlich 4 Bohrungen (an jeder Hausecke) wünschen, dann wird dies gegen Berechnung der 2 Zusatzbohrungen gleich im Antrag vermerkt (plus 2 x 35,70 EUR). Bei Industriehallen oder Mehrfamilienhäusern werden entsprechend mehr Bohrungen notwendig.
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